Im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen 2015 hatte der damalige Landesvorstand der Landesmitgliederversammlung eine zehnköpfige Verhandlungskommission vorgeschlagen, wobei lediglich für sieben Plätze konkrete Personen benannt worden waren. Für die drei offenen Plätze konnte jedes Mitglied kandidieren. Die Landesmitgliederversammlung besetzte diese drei Plätze schließlich in geheimer Wahl.
Diese Errungenschaft interner Mitgliederbeteiligung sollten wir beibehalten. Leider sieht der Vorschlag des Landesvorstands nun jedoch keine freigehaltenen Plätze in der Verhandlungskommission mehr vor. Um dies zumindest für die Zukunft wieder sicherzustellen, erscheint daher ein klarer Beschluss durch die Landesmitgliederversammlung angebracht.
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